Anmeldung der standesamtlichen Hochzeit
Bevor zwei Menschen standesamtlich heiraten können, müssen sie sich persönlich bei dem für sie zuständigen Standesamt anmelden. Zuständig ist das Amt in dem Wohnort des Paares oder in dem eines der Partner, falls sie nicht zusammenwohnen. Eine schriftliche Anmeldung ist nur in Ausnahmefällen gültig. Anders als die Anmeldung kann die standesamtliche Hochzeit in jedem Standesamt in Deutschland stattfinden.
Bei der Anmeldung werden unter anderem Fragen zum Ablauf der Trauung sowie zu den erforderlichen Unterlagen geklärt. Zudem werden formelle Details besprochen, zum Beispiel, ob eine Namensänderung beabsichtigt wird.
Die Anmeldung beim Standesamt ist nur gültig, wenn sie höchstens ein halbes Jahr vor der geplanten Trauung erfolgt.
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen für die standesamtliche Hochzeit benötigt werden, hängt von vielen Faktoren ab, unter anderem davon, ob die Partner die deutsche Staatsangehörigkeit haben, zum ersten Mal heiraten, bereits gemeinsame Kinder haben und wie der derzeitige Familienstand ist.
Deutsche Staatsbürger, die zum ersten Mal heiraten, müssen beim Standesamt einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde sowie eine Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde vorlegen.
Wenn das Paar gemeinsame Kinder hat, müssen zudem die Geburtsurkunde der Kinder sowie die Vaterschaftsanerkennung abgegeben werden.
Wohnt die Braut oder der Bräutigam in einer anderen Stadt, muss eine Aufenthaltsbescheinigung des Hauptwohnsitzes vorgelegt werden. War einer von ihnen zuvor geschieden, ist die Eheauflösung vorzuweisen. Der Tod des vorherigen Ehemannes oder der vorherigen Ehefrau muss ebenfalls durch eine Sterbeurkunde belegt werden.
Hat die Braut oder der Bräutigam eine andere Staatsbürgerschaft, braucht sie oder er einen gültigen Personalausweis, einen Reisepass oder einen Identifikationsnachweis, eine Geburtsurkunde, eine erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde und ein Ehefähigkeitszeugnis aus dem Heimatstaat. Die Behörde kann unter Umständen weitere Unterlagen verlangen.
Ablauf der Trauzeremonie am Standesamt
In der Regel dauert die standesamtliche Trauung zwischen 20 und 30 Minuten. Sie fängt mit einer Rede des Standesbeamten an, welche sich auf das Paar bezieht.
Nach der kurzen Rede wird die Namensänderung thematisiert, wobei derjenige, der seinen Geburtsnamen ablegen will, dies nochmals explizit bestätigen muss. Anschließend unterschreibt das Paar gemeinsam das Dokument zur Namensführung.
Nachdem die Aspekte der Namensführung geklärt und schriftlich festgehalten wurden, folgt die Trauzeremonie. Das Hochzeitspaar wird zunächst gebeten, sich zu erheben und daraufhin gefragt, ob sich beide Partner heiraten möchten. Wenn beide Partner sich das „Ja-Wort“ gegeben haben, werden sie zu Mann und Frau erklärt und können die Ringe austauschen.
Die standesamtliche Trauung wird damit abgeschlossen, dass der Standesbeamte das Dokument zur Eheschließung vorliest und das Brautpaar dieses unterschreibt. Optional können die Trauzeugen das Dokument ebenfalls unterschreiben.
Nach der standesamtlichen Hochzeit gilt das Paar als gesetzlich verheiratet.
Kosten der standesamtlichen Trauung
Die Höhe der Kosten für eine standesamtliche Hochzeit hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem davon, in welchem Bundesland das Paar lebt und ob einer der Partner eine andere Staatsbürgerschaft hat.
In der Regel belaufen sich die Gebühren auf zwischen 50 und 100 Euro. Die Kosten können jedoch zwischen 70 und 200 Euro betragen, wenn die Trauung an einem Samstag vollzogen werden soll. Es fallen darüber hinaus weitere Kosten an, wenn einer der Partner einen ausländischen Pass hat.
Zu der standesamtlichen Trauung kann ein Familienstammbuch käuflich erworben werden. Dieses kostet in der Regel zwischen 15 und 70 Euro.
Ein Text des Berufsverbands der Rechtsjournalisten e.V.
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